Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kauf von Immobilien in Italien
1. Im Falle eines Erwerbes, hat der Käufer
für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder für die Vermittlung eines
notariellen Kaufvertrages die Maklerprovision in Höhe von 3,48 % inklusive
gesetzlicher Mehrwertsteuer aus dem Gesamtkaufpreis an Marco F. Hahn Immobilien
zu entrichten.
2. Die Provision ist auch zu zahlen, wenn
ein wirtschaftlich gleichartiges oder gleichwertiges Geschäft zustande kommt.
Der Anspruch hängt nicht davon ab, ob der schließlich vereinbarte Kaufpreis mit
vorangegangenen Kaufpreisvorstellungen übereinstimmt.
3. Die Provision ist fällig am Tage des
rechtswirksamen Zustandekommens des notariellen Kaufvertrages.
4. Marco F. Hahn Immobilien darf als
Makler für Verkäufer und Käufer entgeltlich tätig sein und das Objekt auch
weiteren Interessenten nachweisen.
5. Sämtliche Informationen einschließlich
der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt.
Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und
Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor
eingeholt werden muss an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen und
schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die
Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde
verpflichtet, dem Makler die vertraglich vereinbarte Provision zu entrichten.
6. Alle Angaben zum Objekt beruhen auf
Aussagen des Eigentümers oder Dritter. Da diese Angaben nur weitergegeben
werden, kann für deren Richtigkeit keinerlei Haftung übernommen werden.
7. Die Haftung des Maklers wird auf grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das
Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
8. Die Verjährungsfrist für alle
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt drei Jahre. Sie
beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende
Handlung begangen worden ist.
9. Zur Verwendung und Entgegennahme von
Kundengeldern zur Ausführung des Auftrages sind wir, vorbehaltlich individueller
Vereinbarungen, nicht ermächtigt.
9. Sollten eine oder mehrere der
vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll
zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den
wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im
übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
AGB –
Vermittlung von Ferienwohnungen
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Vertragsgegenstand
ist ausschließlich die Vermittlung von Ferienwohnungen, Ferienhäusern
und sonstigen Reiseleistungen. Marco F. Hahn Immobilien vermittelt Ihnen nur
Leistungen Dritter. Wir sind nicht Veranstalter von Reisen.
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Sie schließen mit Marco F. Hahn Immobilien
einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die Vermittlung von
Ferienobjekten und Reiseleistungen. Dabei gelten die folgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB).
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Einen Vertrag über die Erbringung der
Reiseleistungen beziehungsweise einen Ferienwohnungsmietvertrag schließen Sie
mit dem jeweiligen Anbieter der Leistung. Dabei gelten dessen jeweilige
Geschäftsbedingungen, die wir Ihnen vor der Buchung zusammen mit der Nennung
des Anbieters, inklusive Kontaktdaten bekannt geben.
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Abschluss des Vermittlungsvertrages:
Mit Erhalt Ihres Buchungsauftrags kommt ein rechtsverbindlicher
Vermittlungsvertrag, also ein so genannter Geschäftsbesorgungsauftrag gemäß
§ 675 BGB zwischen Ihnen und Marco F. Hahn Immobilien über die gewünschte
Leistung zustande.
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Form:
Der Vertragsschluss bedarf keiner besonderen Form, insbesondere nicht der
Schriftform.
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Pflichten des Vermittlers Marco F. Hahn
Immobilien: Marco F. Hahn Immobilien ist verpflichtet Sie bei der Auswahl des
Ferienobjektes, auf der Grundlage der vom Anbieter zur Verfügung gestellten
Informationen zu beraten, und Ihren Buchungsauftrag unverzüglich an den
Anbieter der Leistung weiterzuleiten. Marco F. Hahn Immobilien ist nicht
Verantwortlich für eine erfolgreiche Vermittlung, für die Erbringung der
Reiseleistung, für die Entgegennahme des vereinbarten Entgelts beziehungsweise
Mietpreises.
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Reklamationen:
Mit den Miet-/ und Reiseleistungen zusammenhängende Reklamationen müssen an
den Anbieter gerichtet werden.
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Zahlungsmodalitäten:
Soweit nicht anders vereinbart zahlen Sie den vereinbarten Mietpreis,
beziehungsweise das Entgelt für Reiseleistungen direkt an den Anbieter, nach
Maßgabe seiner jeweiligen AGB. Marco F. Hahn Immobilien nimmt insoweit keine
Gelder entgegen.
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Prüfungspflicht des Kunden:
Sollten Sie Fehler an der Dokumentation in Bezug auf Vollständigkeit oder
Richtigkeit feststellen, so wenden Sie sich bitte an den Anbieter oder an
Marco F. Hahn Immobilien.
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Haftung von Marco F. Hahn Immobilien:
Marco F. Hahn Immobilien haftet für die
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns in Bezug auf seine Vermittlungsleistung,
den Buchungsablauf, und die Beratung. Die jeweiligen Anbieter der vermittelten
Leistungen sind dabei keine Erfüllungsgehilfen. Marco F. Hahn Immobilien
haftet nicht für die erfolgreiche Vermittlung und nicht für das Zustandekommen
eines Miet-/Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter. Marco F. Hahn
Immobilien haftet nicht für Fehler oder Mängel der Miet-/ oder Reiseleistung.
Die in der Werbung angegebenen Informationen stammen vom Anbieter. Marco F.
Hahn Immobilien haftet nicht für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit und
Aktualität. Die Haftung von Marco F. Hahn Immobilien für eigenes oder
zurechenbares Fehlverhalten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. außer bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
individuell ausgehandelter Vertragspflichten. Eine verschuldensunabhängige
Haftung bleibt unberührt.
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Abtretungsverbot:
Eine Abtretung von Rechtsansprüchen gegen
Marco F. Hahn Immobilien an Dritte ist ausgeschlossen.
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Für die allgemeinen Reisebestimmungen
Italiens, Pass- und Devisenbestimmungen und ähnliches, sowie für den Abschluss
einer Reiserücktrittskostenversicherung ist der Kunde selbst
verantwortlich. Dafür übernimmt Marco F. Hahn Immobilien keine Haftung.
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Sollten eine oder mehrere der vorstehenden
Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den
Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen
Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den
vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
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Sitz und allgemeiner Gerichtsstand von Marco
F. Hahn Immobilien ist Dettingen unter Teck.
Datum: 26. Januar 2009
Lago Maggiore -
Luganer See/Comer See -
Umbrien/Toskana/Lazio
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