Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kauf von Immobilien in Italien

1. Im Falle eines Erwerbes, hat der Käufer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder für die Vermittlung eines notariellen Kaufvertrages die Maklerprovision in Höhe von 3,48 % inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer aus dem Gesamtkaufpreis an Marco F. Hahn Immobilien zu entrichten.

2. Die Provision ist auch zu zahlen, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder gleichwertiges Geschäft zustande kommt. Der Anspruch hängt nicht davon ab, ob der schließlich vereinbarte Kaufpreis mit vorangegangenen Kaufpreisvorstellungen übereinstimmt.

3. Die Provision ist fällig am Tage des rechtswirksamen Zustandekommens des notariellen Kaufvertrages.

4. Marco F. Hahn Immobilien darf als Makler für Verkäufer und Käufer entgeltlich tätig sein und das Objekt auch weiteren Interessenten nachweisen.

5. Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor eingeholt werden muss an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die vertraglich vereinbarte Provision zu entrichten.

6. Alle Angaben zum Objekt beruhen auf Aussagen des Eigentümers oder Dritter. Da diese Angaben nur weitergegeben werden, kann für deren Richtigkeit keinerlei Haftung übernommen werden.

7. Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

8. Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.

9. Zur Verwendung und Entgegennahme von Kundengeldern zur Ausführung des Auftrages sind wir, vorbehaltlich individueller Vereinbarungen, nicht ermächtigt.

9. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

 

AGB – Vermittlung von Ferienwohnungen

 

  1. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Vermittlung von Ferienwohnungen, Ferienhäusern und sonstigen Reiseleistungen. Marco F. Hahn Immobilien vermittelt Ihnen nur Leistungen Dritter. Wir sind nicht Veranstalter von Reisen.
  2. Sie schließen mit Marco F. Hahn Immobilien einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die Vermittlung von Ferienobjekten und Reiseleistungen. Dabei gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
  3. Einen Vertrag über die Erbringung der Reiseleistungen beziehungsweise einen Ferienwohnungsmietvertrag schließen Sie mit dem jeweiligen Anbieter der Leistung. Dabei gelten dessen jeweilige Geschäftsbedingungen, die wir Ihnen vor der Buchung zusammen mit der Nennung des Anbieters, inklusive Kontaktdaten bekannt geben.
  4. Abschluss des Vermittlungsvertrages: Mit Erhalt Ihres Buchungsauftrags kommt ein rechtsverbindlicher Vermittlungsvertrag, also ein so genannter   Geschäftsbesorgungsauftrag gemäß § 675 BGB zwischen Ihnen und Marco F. Hahn Immobilien über die gewünschte Leistung zustande.
  5. Form: Der Vertragsschluss bedarf keiner besonderen Form, insbesondere nicht der Schriftform.
  6. Pflichten des Vermittlers Marco F. Hahn Immobilien: Marco F. Hahn Immobilien ist verpflichtet Sie bei der Auswahl des Ferienobjektes, auf der Grundlage der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Informationen zu beraten, und Ihren Buchungsauftrag unverzüglich an den Anbieter der Leistung weiterzuleiten. Marco F. Hahn Immobilien ist nicht Verantwortlich für eine erfolgreiche Vermittlung, für die Erbringung der Reiseleistung, für die Entgegennahme des vereinbarten Entgelts beziehungsweise Mietpreises.
  7. Reklamationen: Mit den Miet-/ und Reiseleistungen zusammenhängende Reklamationen müssen an den Anbieter gerichtet werden. 
  8. Zahlungsmodalitäten: Soweit nicht anders vereinbart zahlen Sie den vereinbarten Mietpreis, beziehungsweise das Entgelt für Reiseleistungen direkt an den Anbieter, nach Maßgabe seiner jeweiligen AGB. Marco F. Hahn Immobilien nimmt insoweit keine Gelder entgegen.
  9. Prüfungspflicht des Kunden: Sollten Sie Fehler an der Dokumentation in Bezug auf Vollständigkeit oder Richtigkeit feststellen, so wenden Sie sich bitte an den Anbieter oder an Marco F. Hahn Immobilien.
  10. Haftung von Marco F. Hahn Immobilien: Marco F. Hahn Immobilien haftet  für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns in Bezug auf seine Vermittlungsleistung, den Buchungsablauf, und die Beratung. Die jeweiligen Anbieter der vermittelten Leistungen sind dabei keine Erfüllungsgehilfen. Marco F. Hahn Immobilien haftet nicht für die erfolgreiche Vermittlung und nicht für das Zustandekommen eines Miet-/Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter. Marco F. Hahn Immobilien haftet nicht für Fehler oder Mängel der Miet-/ oder Reiseleistung. Die in der Werbung angegebenen Informationen stammen vom Anbieter. Marco F. Hahn Immobilien haftet nicht für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit und Aktualität. Die Haftung von Marco F. Hahn Immobilien für eigenes oder zurechenbares Fehlverhalten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. außer bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder individuell ausgehandelter Vertragspflichten. Eine verschuldensunabhängige Haftung bleibt unberührt.
  11. Abtretungsverbot: Eine Abtretung von Rechtsansprüchen gegen Marco F. Hahn Immobilien an Dritte ist ausgeschlossen.
  12. Für die allgemeinen Reisebestimmungen Italiens, Pass- und Devisenbestimmungen und ähnliches, sowie für den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ist der Kunde selbst verantwortlich. Dafür übernimmt Marco F. Hahn Immobilien keine Haftung.   
  13. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
  14. Sitz und allgemeiner Gerichtsstand von Marco F. Hahn Immobilien ist Dettingen unter Teck.

 Datum: 26. Januar 2009

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